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   LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00   

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LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00 (https://dejure.org/2001,15100)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 07.03.2001 - 3 O 308/00 (https://dejure.org/2001,15100)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 07. März 2001 - 3 O 308/00 (https://dejure.org/2001,15100)
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    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00
    Während die Gerichte früher nur geringe Schmerzensgeldbeträge ausurteilten und dabei schmerzensgeldmindernd berücksichtigten, dass der Verletzte aufgrund seiner Bewusstlosigkeit keine oder nur eingeschränkte Schmerzempfindungen hatte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301, OLG Koblenz, VRS 67, 409, OLG Schleswig, Versicherungsrecht 1988, 523 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. Oktober 1989 - Az.: 3 U 23/88 -) sind die Schmerzensgeldbeträge nach der Entscheidung BGH NJW 1993, 781 ff. angestiegen.

    Auszugehen ist allerdings von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1993, 781 ff., wonach in den Fällen, in denen die Persönlichkeit eines Verletzten fast vollständig zerstört wird, eine Reduzierung des Schmerzengeldes auf eine lediglich symbolhafte Entschädigung nicht gerechtfertigt ist (vgl. BGH, a.a.O., Seite 782 und 783).

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00
    Dieser Umstand ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, DAR 1998, 351 [352]. Dagegen spielte für die Bemessung des Schmerzengeldes das Regulierungsverhalten der Beklagten zu 1) keine Rolle.
  • OLG Hamm, 19.04.1988 - 27 U 279/87

    5000 DM Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00
    Während die Gerichte früher nur geringe Schmerzensgeldbeträge ausurteilten und dabei schmerzensgeldmindernd berücksichtigten, dass der Verletzte aufgrund seiner Bewusstlosigkeit keine oder nur eingeschränkte Schmerzempfindungen hatte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301, OLG Koblenz, VRS 67, 409, OLG Schleswig, Versicherungsrecht 1988, 523 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. Oktober 1989 - Az.: 3 U 23/88 -) sind die Schmerzensgeldbeträge nach der Entscheidung BGH NJW 1993, 781 ff. angestiegen.
  • OLG Schleswig, 22.10.1987 - 5 U 88/86

    Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00
    Während die Gerichte früher nur geringe Schmerzensgeldbeträge ausurteilten und dabei schmerzensgeldmindernd berücksichtigten, dass der Verletzte aufgrund seiner Bewusstlosigkeit keine oder nur eingeschränkte Schmerzempfindungen hatte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301, OLG Koblenz, VRS 67, 409, OLG Schleswig, Versicherungsrecht 1988, 523 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. Oktober 1989 - Az.: 3 U 23/88 -) sind die Schmerzensgeldbeträge nach der Entscheidung BGH NJW 1993, 781 ff. angestiegen.
  • OLG Koblenz, 22.10.1984 - 12 U 290/84

    Schmerzensgeld; Höhe; Verkehrsunfall; Bewußtsein

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00
    Während die Gerichte früher nur geringe Schmerzensgeldbeträge ausurteilten und dabei schmerzensgeldmindernd berücksichtigten, dass der Verletzte aufgrund seiner Bewusstlosigkeit keine oder nur eingeschränkte Schmerzempfindungen hatte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301, OLG Koblenz, VRS 67, 409, OLG Schleswig, Versicherungsrecht 1988, 523 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. Oktober 1989 - Az.: 3 U 23/88 -) sind die Schmerzensgeldbeträge nach der Entscheidung BGH NJW 1993, 781 ff. angestiegen.
  • OLG Saarbrücken, 06.10.1989 - 3 U 23/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00
    Während die Gerichte früher nur geringe Schmerzensgeldbeträge ausurteilten und dabei schmerzensgeldmindernd berücksichtigten, dass der Verletzte aufgrund seiner Bewusstlosigkeit keine oder nur eingeschränkte Schmerzempfindungen hatte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301, OLG Koblenz, VRS 67, 409, OLG Schleswig, Versicherungsrecht 1988, 523 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. Oktober 1989 - Az.: 3 U 23/88 -) sind die Schmerzensgeldbeträge nach der Entscheidung BGH NJW 1993, 781 ff. angestiegen.
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